Umschulung zum/zur Tischler/in (HWK)*
*unter besonderer Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und ökologischen Aspekten
Beginn: Sommer 2020
Dauer: 28 Monate
Förderung: Bildungsgutschein
Weitere Informationen unter 0221/9714101-0
Berufsbild
Tischler/in ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach der Handwerksordnung (HwO).
Tischler/innen
stellen Möbel, Türen und Fenster aus Holz und Holzwerkstoffen her oder
führen Innenausbauten durch. Meist handelt es sich dabei um
Einzelanfertigungen.
Tischler/innen
arbeiten überwiegend bei Herstellern von Möbeln, Holzwaren oder
-konstruktionsteilen sowie im Tischlerhandwerk, z.B. in Bautischlereien.
Darüber hinaus können sie bei Herstellern von Holzwerkstoffen oder in
Baumärkten und Möbelhäusern beschäftigt sein. Auch Theater mit eigener
Tischlerei, Messebauunternehmen oder Betriebe des Schiffbaus kommen als
Arbeitgeber infrage.
Innenausbauten
und Einrichtungsgegenstände aus Holz sind ihr Spezialgebiet:
Tischler/innen stellen Schränke, Sitzmöbel oder Tische, Fenster oder
Türen, aber auch Messe- und Ladeneinrichtungen meist in
Einzelanfertigung her. Sie informieren ihre Kunden über unterschiedliche
Einrichtungslösungen und beraten mit Hilfe von Skizzen und Entwürfen.
Wenn sie den Auftrag erhalten haben, be- und verarbeiten sie Holz und
Holzwerkstoffe mit einer Vielzahl unterschiedlicher, auch
computergesteuerter Techniken.
Sie
sägen, hobeln und schleifen, führen Furnierarbeiten aus und behandeln
die Holzoberflächen. Die einzelnen Teile verschrauben oder verleimen sie
zu fertigen Holzprodukten. Auf Baustellen setzen sie dann Fenster,
Treppen und Türen ein; in Wohn- oder Büroräumen montieren sie
Einbaumöbel, Raumteiler oder Wandverkleidungen. Sie prüfen das fertige
Werk und übergeben es dem Kunden.
Außerdem
reparieren sie beschädigte Möbel oder gestalten Musterstücke. Nach den
Wünschen der Kunden erstellen sie mithilfe von Computer Aided Design
(CAD) und der branchenspezifischen Software Entwürfe und fertigen
Modelle an. Sie wählen das passende Furnier nach Maserung und Farbe aus,
schneiden es zu und kleben es mithilfe spezieller Pressen auf die
Platten. Tischler/innen versiegeln die Oberfläche und verändern
beispielsweise die Farbe des Holzes, indem sie es bleichen, beizen,
lasieren oder lackieren. Dabei setzen sie auch ökologische Mittel ein.
In
der Werkstatt schneiden sie das Holz zuerst grob zu und hobeln es ab.
Elektrische und zunehmend auch CNC-gesteuerte Maschinen nehmen ihnen
dabei viel Arbeit ab. Neben handwerklichem Geschick ist also auch
technisches Verständnis gefragt.
Darüber
hinaus können Tischler/innen mit älteren Möbelstücken zu tun haben. Sie
reparieren z. B. Schränke, die nicht mehr richtig schließen, oder
bearbeiten zerkratzte Tischplatten. Sie behandeln holzwurmbefallene alte
Möbel oder ersetzen ganze Teile unter Beachtung von Bauart und Baustil.
Bevor sie ans Werk gehen, beraten sie ihre Kunden, zeigen verschiedene
Möglichkeiten auf und erklären ihnen schließlich, wie sie das instand
gesetzte Möbelstück am besten pflegen können.
Zielgruppe und Zugangsvoraussetzungen
Für verschiedene Personengruppen ist das Umschulungsangebot sinnvoll und notwendig:
- für Arbeitslose/Langzeitarbeitslose mit Interesse / Vorkenntnissen am / im gewerblichen Tätigkeitsbereich
- Personen, die ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können bzw. die eine geringe Einstellungsmöglichkeit im erlernten Beruf erfahren
- Migranten, denen ggf. nur Teilqualifikationen des im Herkunftsland erworbenen Berufsabschlusses anerkannt werden.
Da die im Rahmenlehrplan vorgesehenen Inhalte für den anerkannten Beruf „Tischler/in“ grundsätzlich auf dem Hauptschulabschluss aufbauen, sollten die Bewerber mindestens über diesen oder vergleichbare Kenntnisse verfügen.
Darüber hinaus sollten sie die nachfolgend aufgeführten Mindestanforderungen bzw. –voraussetzungen erfüllen:
- Grundlagenwissen in Mathematik
- Sprachliche Handlungskompetenz im Alltag und in der Arbeitswelt
Da der Beruf vorwiegend mit körperlichem Einsatz ausgeübt wird, dürfen die Teilnehmer gesundheitlich nicht beeinträchtigt sein. Das schließt eine normale Seh- und Hörfähigkeit ebenso ein wie motorische Geschicklichkeit.
Die beruflichen und schulischen Zugangsvoraussetzungen werden anhand von Lebenslauf, Zeugnissen und Zertifikaten im Rahmen eines Fachgesprächs und durch einen Eignungstest vor Maßnahmebeginn geprüft.